Wir führen für Sie durch:
- Erstüberprüfung
- Wiederkehrende Überprüfung
- Außerordentliche Überprüfung
- Thermografische Fehlersuche
Die Vorgangsweise bei Überprüfung einer elektrischen Anlage erfolgt immer nach Absprache mit dem Kunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf des E‑Checks bzw. Elektrobefunds für den Kunden zu gewährleisten (z.B. notwendige Stromabschaltungen werden auch zu späterer Stunde getätigt).
lt. Bundesinnung der Elektro‑, Audio‑, Video- und Alarmanlagentechniker!
Prüffristen der Elektroschutzverordnung
- Anlagen mit mehreren Belastungen z.B. in Veranstaltungsräumen (größere Menschenansammlung) sowie Baustellen längstens 1 Jahr
- Arztpraxen sollten alle 2 Jahre überprüft werden
- Anlagen ohne außergewöhnliche Beanspruchung z.B. Banken, Versicherungen, reine Handels- und Dienstleistungsunternehmen längstens alle 10 Jahre
- Elektrische Anlagen von Endverbrauchern (Privatpersonen) unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotz allem empfiehlt sich eine Überprüfung zumindest alle 5 bis 10 Jahre durchzuführen
Insbesondere werden bei elektrischen Anlagen im Rahmen des E‑Checks folgende Schwerpunkte beachtet:
- Überprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001
- Verteilerkasten
- Sicherungen, FI-Schutzschalter
- Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler
- Kabel, Leitungen
- Schutzmaßnahme bei Anschluss von Heizsystemen
- Blitzschutzanlagen, Überspannungsschutz
Gerne stehen wir für weitere Fragen zu Ihrer Verfügung. Telefon-Nummer: 0316/47 25 38–0.