Elektro - Überprüfung

Wir führen für Sie durch:

  • Erstüberprüfung
  • Wiederkehrende Überprüfung
  • Außerordentliche Überprüfung
  • Thermografische Fehlersuche

Die Vorgangsweise bei Überprüfung einer elektrischen Anlage erfolgt immer nach Absprache mit dem Kunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf des E-Checks bzw. Elektrobefunds für den Kunden zu gewährleisten (z.B. notwendige Stromabschaltungen werden auch zu späterer Stunde getätigt).

lt. Bundesinnung der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker!

Prüffristen der Elektroschutzverordnung

  • Anlagen mit mehreren Belastungen z.B. in Veranstaltungsräumen (größere Menschenansammlung) sowie Baustellen längstens 1 Jahr
  • Arztpraxen sollten alle 2 Jahre überprüft werden
  • Anlagen ohne außergewöhnliche Beanspruchung z.B. Banken, Versicherungen, reine Handels- und Dienstleistungsunternehmen längstens alle 10 Jahre
  • Elektrische Anlagen von Endverbrauchern (Privatpersonen) unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotz allem empfiehlt sich eine Überprüfung zumindest alle 5 bis 10 Jahre durchzuführen

Insbesondere werden bei elektrischen Anlagen im Rahmen des E-Checks folgende Schwerpunkte beachtet:

  • Überprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001
  • Verteilerkasten
  • Sicherungen, FI-Schutzschalter
  • Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler
  • Kabel, Leitungen
  • Schutzmaßnahme bei Anschluss von Heizsystemen
  • Blitzschutzanlagen, Überspannungsschutz

Gerne stehen wir für weitere Fragen zu Ihrer Verfügung. Telefon-Nummer: 0316/47 25 38-0.

 

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